Sie sind hier: Mandat und Kosten

Unsere anwaltliche Tätigkeit für Sie beginnt mit der mündlichen oder schriftlichen Erteilung eines Auftrages.

Mit Beginn der Beratungstätigkeit informieren wir Sie über die voraussichtlichen Kosten.

Wir berechnen unser Honorar nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), soweit wir nicht mit Ihnen eine Honorarvereinbarung getroffen haben.

Das Honorar bestimmt sich nach Umfang und Schwierigkeit der jeweiligen anwaltlichen Tätigkeit sowie nach der Bedeutung der Sache und ihrer finanziellen Situation. Es ist auch möglich, dass die Kosten von einer Rechtsschutzversicherung übernommen werden oder die Möglichkeit der staatlichen Beratung - oder Prozesskostenhilfe besteht.

Telefonische Auskünfte, die im übrigen unverbindlich sind, lassen Sie sich bitte per Telefax, E-Mail oder ein Schreiben von uns bestätigen.

Der Anwaltsvertrag kann beiderseits gekündigt werden, wobei dann für die bisherigen Leistungen entsprechende Kosten anfallen.